Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DetailingVibe – Fahrzeugaufbereitung
Inhaber: David Höckendorff
Hansastraße 15
40764 Langenfeld (Rheinland), Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der Fahrzeugaufbereitung zwischen DetailingVibe (nachfolgend „Aufbereiter“) und dem Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Aufbereiter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Aufbereiters annimmt – mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kontaktformular.
(2) Die Angebote des Aufbereiters sind freibleibend. Änderungen, Irrtümer und technische Abweichungen bleiben vorbehalten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
(3) Der Aufbereiter ist berechtigt, die Arbeiten durch fachkundige Dritte durchführen zu lassen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise sind Endpreise in Euro. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Abholung des Fahrzeugs in bar, per EC-Karte oder per vorher vereinbarter Zahlungsmethode fällig.
(3) Bei größeren Aufträgen kann der Aufbereiter eine angemessene Anzahlung verlangen.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
§ 5 Termine und Stornierung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, kann der Aufbereiter eine Ausfallpauschale von 30 % des vereinbarten Preises berechnen.
(3) Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Stromausfall, extreme Witterung) kann der Termin ohne Schadenersatzansprüche verschoben werden.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Übergabe von persönlichen Gegenständen zu befreien. Für verloren gegangene oder beschädigte persönliche Gegenstände übernimmt der Aufbereiter keine Haftung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Vorschäden (z. B. Lack-, Glas- oder Polsterschäden) vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
(3) Bei Fahrzeugen mit empfindlichen Materialien oder Sonderausstattungen hat der Kunde den Aufbereiter darauf hinzuweisen.
§ 7 Haftung
(1) Der Aufbereiter haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Aufbereiter nur für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(3) Eine Haftung für unvermeidbare, geringfügige Kratzer, Materialermüdung oder Vorschäden wird ausgeschlossen.
(4) Für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Vorschäden oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen, haftet der Aufbereiter nicht.
§ 8 Abnahme und Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach der Aufbereitung zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind sofort bei Abholung zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
(3) Für berechtigte Mängel steht dem Kunden Nachbesserung zu. Schlägt diese fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.
§ 9 Haftung bei Fahrzeugschäden und Schlüssel
(1) Das Fahrzeug bleibt während der Aufbereitung Eigentum des Kunden.
(2) Das Fahrzeug ist während des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus im Rahmen der bestehenden Betriebsversicherung abgesichert.
(3) Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung verarbeitet und gespeichert.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Aufbereiters in Langenfeld (Rheinland).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2025
DetailingVibe – Inhaber: David Höckendorff